Ausfüllhilfen für AP-Anträge Wein und Sekt

 

AP_Antrag_PC6.5 für Wein und AP_Sekt_2015 für Sekt

Die neuen Ausfüllhilfen für Wein- und Sektanträge wurde verbessert und um einige Automatismen erweitert.

Mit diesen Ausfüllhilfen können Sie an ihrem PC vorab alle notwendigen Einträge in den amtlichen AP-Antragsformularen vornehmen und auf die dafür vorgesehenen 2-seitigen Formbögen ausdrucken, so dass wir anschließend nur noch die Analysenwerte nachtragen müssen.

Sie benötigen dazu spezielles Papier, das aus jeweils einer weißen durchschreibe fähigen und aus einer gelben Seite Spezialpapier besteht. Dies können Sie von uns erhalten.

Beim Ausdrucken des AP-Antrags achten Sie bitte auf die richtige Druckereinstellung:

Im geöffneten PDF das Drucker-Icon in der oberen Menueleiste anklicken. Es öffnet sich das Fenster "Drucken". Im Bereich "Seiteneinstellungen" unter Anpassen der Seitengröße in der Auswahlliste bitte "keine"auswählen.

Das ist wichtig, damit später die Analysenwerte in die richtigen Felder gedruckt werden.

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Nach § 2 Abs. 1 der Wein-Überwachungsverordnung kann bei gesundheitlicher Unbedenklichkeit und zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall durch Ausnahmegenehmigung zugelassen werden, dass vorschriftswidrige Erzeugnisse in Verkehr gebracht, eingeführt, ausgeführt, verwendet oder verwertet werden, wenn die Abweichung von den geltenden Vorschriften gering ist.

 

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist formlos; er sollte jedoch, damit keine Verzögerungen entstehen, möglichst folgende Informationen enthalten:

  • Datum, vollständiger Absender, Tel.- & Fax-Nr., Email-Adresse
  • Genaue Bezeichnung des vorschriftswidrigen Erzeugnisses mit Angabe der exakten Menge
  • Verkehrswert der betroffenen Partie bzw. Angabe des beabsichtigten Verkaufspreises pro Flasche
  • Kurze Beschreibung der Vorschriftswidrigkeit
  • Kurze Schilderung der Gründe, die zur Vorschriftswidrigkeit des Erzeugnisses bzw. des Mangels in der Etikettierung führten
  • Angabe, für welchen Zweck die Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Wie soll das Erzeugnis verwendet, verwertet oder vermarktet werden und/oder mit welcher Bezeichnung soll es in Verkehr gelangen?

Zudem ist es zwecks Vermeidung von Rückfragen und zur Beschleunigung des Verfahrens sinnvoll, alle bedeutsamen Unterlagen (z.B., Etikett, A.P.-Antrag und Prüfungsbescheid) dem Antrag beizufügen.